Reklamationsverfahren

  1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN


    1.1. Das Beschwerdeverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil der FLOWER COMPANY s.r.o.,
    ID Nr.: 28551168, mit Sitz in Beranových 130, Letňany, 199 00 Prag 9.
    1.2. Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung (im Folgenden als "Reklamation" bezeichnet) sind stets in Übereinstimmung mit diesem Reklamationsverfahren auszuüben. Probleme, die nicht in dieser Beschwerdeverfahrensordnung geregelt sind, unterliegen den Gesetzen der Tschechischen Republik. Dieses Beschwerdeverfahren steht im Einklang mit dem Gesetz Nr. 89/2012, dem Bürgerlichen Gesetzbuch („BGB“) und dem Gesetz
    Nr. 634/1992 Slg. Über den Verbraucherschutz.
    1.3. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit diesem Reklamationsverfahren vertraut zu machen. Auf Verlangen des Käufers hat der Verkäufer diese in Textform zur Verfügung zu stellen.
    1.4. Begriffe in Großbuchstaben, die nicht im Beschwerdeverfahren definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie in den AGB´s.

2. DEFINITION VON BEGRIFFEN

2.1. Großgeschriebene Begriffe haben folgende Bedeutung:
a. "Gesetzliche Gewährleistung" bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers für fehlerhafte Leistungen im Sinne von § 2165 Abs. 1 des BGB und Artikel 4 dieser Beschwerderegeln;
b. "Qualitätsgarantie" bezeichnet die vom Verkäufer gewährte Qualitätsgarantie im Sinne von Abschnitt 2113 des BGB und Artikel 5 dieser Reklamationsregelung.
c. "GüVSS" ist das Gesetz Nr. 219/2003 Slg. Über den Verkehr mit Saatgut und Setzlingen;

3. QUALITÄT BEI DER ABNAHME

2.2. Der Verkäufer erklärt, dass die Ware gemäß den Bestimmungen des § 2161 des BGB an den Käufer übergeben wird, d. H
a. Die Waren haben die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Eigenschaften und mangels einer Vereinbarung die vom Verkäufer oder Hersteller beschriebenen oder vom Käufer erwarteten Eigenschaften hinsichtlich der Art der Waren und der von ihnen durchgeführten Werbung.
d. Die Ware ist für den vom Verkäufer angegebenen Zweck geeignet oder für den eine solche Sache üblicherweise verwendet wird;
e. Die Ware ist ein Artikel in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht;
f. Die Ware entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
2.1. Wenn die Ware nach Erhalt beim Käufer die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, hat der Käufer das Recht, neue Ware ohne Mängel geliefert zu bekommen, es sei denn, dies ist aufgrund der Art des Artikels unangemessen. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Sache, so kann der Käufer nur den Ersatz des Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Ist dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unangemessen, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich beseitigt werden kann, ist der Käufer berechtigt, den Mangel kostenlos beseitigt zu bekommen. Die vom Verkäufer bereitgestellten und dem Käufer zur Verfügung gestellten grafischen Darstellungen dienen nur zu Informationszwecken und die daraus resultierenden Arbeiten können variieren.
2.3. Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder übt er nicht das Recht aus, neue Waren ohne Mängel geliefert zu bekommen, Teile ersetzt oder repariert zu bekommen, so kann er einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen. Dem Käufer steht ein angemessener Nachlass zu, auch wenn der Verkäufer keine neue Ware ohne Mängel liefern kann, Teile austauschen oder die Waren reparieren kann, oder wenn der Verkäufer die Waren nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nachbessert oder wenn die Nachbesserung des Verbrauchers erhebliche Schwierigkeiten verursachen würde.


3. FRIST FÜR DIE ANWENDUNG VON MÄNGELRECHTEN (RECHTLICHE GEWÄHRLEISTUNG)

3.1. Die Frist für die Ausübung von Rechten aus mangelhafter Leistung beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware. Nach Ablauf der Frist kann das Mängelrecht beim Verkäufer nicht mehr ausgeübt werden.
3.2. Bei gebrauchten Waren entspricht die Frist für die Ausübung von Mängeln der Hälfte der Frist für die Ausübung von Mängeln derselben oder einer ähnlichen neuen Ware.
3.3. Der Käufer erkennt an, dass die Lebensdauer der Ware nicht innerhalb der Frist für die Geltendmachung von Mängeln liegt. Die Nutzungsdauer der Waren hängt von der Art der Waren, den Eigenschaften der Waren und ihrer Wartung, Richtigkeit und Verwendungsintensität ab.
3.4. Die Frist für die Ausübung von Mängelrechten läuft nicht vom Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs bis zum Zeitpunkt seiner Erledigung.
3.5. Bei Saatgut und Setzlingen (im Sinne von GüVSS, dh wenn die Ware unmittelbar zur Vermehrung und Vermarktung bestimmt ist, dh nicht hauptsächlich Zierpflanzen) gilt folgende Frist für die Ausübung von Mängelrechten:
a. es ist ein Jahr für einjährige Arten, mit Ausnahme von Gemüsesetzlingen;
g. endet ein Jahr nach Erreichen des für die Sortenbestimmung erforderlichen Entwicklungsstandes; zertifizierte Sorten
h. ist drei Wochen für Gemüse- und Blumensämlingen.

5. QUALITÄTSGARANTIE

3.6. Hat der Verkäufer eine über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Qualitätsgarantie gegeben, so gelten für Ihre Anwendung diese Reklamationsregeln, es sei denn, die Verpflichtungen des Verkäufers aus fehlerhafter Leistung (Garantiezertifikat) oder dem Vertrag sehen etwas anderes vor.
3.7. Wird der Zeitraum, für den die Ware verwendet werden kann, auf der verkauften Ware, auf ihrer Verpackung, in den beigefügten Anweisungen oder in der Werbung gemäß anderen gesetzlichen Bestimmungen angegeben, so unterliegt die Ware der Qualitätsgarantie mit einer Gewährleistungsfrist, die dem angegebenen Verfallsdatum entspricht.
3.8. Sofern nicht auf der Verpackung der Waren oder im Garantiezertifikat angegeben, gewährt der Verkäufer beim Verkauf der Waren, die vom Verkäufer bestimmt oder anderweitig zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart wurden, eine Qualitätsgarantie für die folgenden Waren mit einer Garantiezeit für die Nutzungsdauer, dh:
a. für schnittblumen 24 Stunden;
i. bei Zierpflanzen 3 Monate;
j. bei pflanzen in einer grüner Wand / einem vertikalem Garten 3 Monate;
k. bei einer Konstruktion einer Grünen Wand 2 Jahre ;
l. bei Mooswänden 2 Jahre;
m. bei Pflanzen mit einer Vegetationszeit von weniger als einem Jahr bei unseren Bedingungen, 3 Wochen.
3.9. Der Verkäufer liefert auf die in Punkt 5.3 dieses Artikels nicht genannten Waren die Qualitätsgarantie nur, wenn auf der Verpackung oder dem Lieferschein darauf ausdrücklich hingewiesen wird, und das nur in Länge und Umfang der jeweiligen Ware.

4. SACHHAFTUNG

4.1. Das Gericht anerkännt dem Käufer kein Recht auf mangelhafte Leistung, wenn er die Mängel des Werkes oder der Ware nicht unverzüglich, nachdem sie entdeckt wurden oder mit gebührender Sorgfalt hätten festgestellt werden müssen, spätestens jedoch zwei Jahre nach Übergabe des Werkes gemeldet wurden, und wenn der Verkäufer widerspricht, dass das Recht verspätet ausgeübt wurde.


5. ANWENDUNG DES REKLAMATIONSRECHTES

5.1. Der Käufer hat das Recht, eine Beschwerde beim Verkäufer per E-Mail an info@flower-company.cz, schriftlich am Sitz des Verkäufers und / oder telefonisch an einzureichen über
Tel. Nr. +420 603 840 452.
5.2. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Reklamation nachzuweisen, dass er berechtigt ist, ein Reklamation beim Käufer einzureichen.
5.3. Der Käufer ist verpflichtet, seine Rechte aus mangelhafter Leistung unverzüglich geltend zu machen, nachdem er feststellt, dass die Ware einen Mangel aufweist, andernfalls haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die durch die weitere Verwendung der Ware entstehen. Hat der Käufer den Mangel der Ware nicht rechtzeitig angezeigt, so erlischt das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
5.4. Sollte der Käufer feststellen, dass die Verpackung der gelieferten Ware beschädigt ist, ist er verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich per E-Mail an info@flower-company.cz oder telefonisch unter +420 603 840 452 zu informieren.
5.5. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in folgenden Fällen:
a.Liegt zum Zeitpunkt der Übernahme ein Mangel an der Ware vor und wird für diesen Mangel ein Abzug vom Kaufpreis vereinbart
n. wenn die Ware benutzt wird und der Mangel dem Grad der Benutzung oder Abnutzung entspricht, den die Ware beim Eingang beim Käufer hatte;
o. Der Mangel der Ware beruht auf Abnutzung, die durch normalen Gebrauch verursacht wurde, oder auf der Art der Ware (z. B. Ablauf der Lebensdauer).;
p. der Mangel wurde an der Ware durch unsachgemäße Montage oder unsachgemäße Inbetriebnahme der Ware verursacht;
q. Der Mangel wurde verursacht durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingreifen des Käufers oder mechanische Beschädigung, bestimmungswidrige Verwendung der Ware, unsachgemäße Behandlung, Transport und unsachgemäße Pflege der Ware, insbesondere in Anlagen aufgrund unzureichender oder übermäßiger Bewässerung oder Düngung, mechanischer Beschädigung (Absturz und Aufprall) oder Verwendung der Waren unter Bedingungen, für die sie nicht bestimmt sind;
r. Der Mangel wird durch unsachgemäße Eingriffe (Käufer oder Dritte ohne autorisierten Kundendienst) in die Waren verursacht, insbesondere mit dem Ziel, diese selbst zu reparieren oder zu reparieren usw.;
a. der Mangel ist infolge eines äußeren Ereignisses außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers aufgetreten (Schädlinge usw.);
b. bei Waren mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, Verfallsdatum oder anderen Informationen von ähnlicher Bedeutung, bei denen Mängelrechte nur bis zum Ablauf der festgelegten Frist geltend gemacht werden können;
c. wenn dies auf die Art der Ware zurückzuführen ist;
b. wenn es sich um einen Mangel handelt, den der Käufer bei Erhalt der Ware mit der üblichen Sorgfalt bemerkt haben muss
6.1. Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt, so gilt die Ware zum Zeitpunkt des Eingangs als mangelhaft. Dies gilt nicht für Waren, die mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, Verfallsdatum oder anderen Informationen ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind, und für Waren, auf die in Punkt 5.3 in Bezug genommen werden.
5.6. Für den Fall, dass die Ausübung von Mängelrechten dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereitet (z. B. die Ware kann nicht wie gewohnt zum Ort der Inanspruchnahme transportiert werden oder die Ware ist eingebaut oder Teil des Eigentums), bewertet der Verkäufer den Mangel in Absprache mit dem Käufer. oder anders. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die erforderliche Mitwirkung zu verschaffen.
5.7. Der Mangel der Ware berührt nicht die Verpflichtung des Käufers, dem Verkäufer den Preis für die Ware aus dem Vertrag zu zahlen.

6. SUBSTANZIELLE UND NICHT-SUBSTANZIELLE VERLETZUNG DES VERTRAGS

6.1. Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder geringfügige Vertragsverletzung darstellen, gilt für Mängel der Ware, die innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt auftreten und für die die Sachmängelhaftung bei Übernahme gemäß Artikel 5 nicht gilt. Vertragsverletzung, wenn der Käufer den Vertrag nicht abschließen würde, wenn er bei Vertragsschluss einen Mangel vorhersieht, in anderen Fällen handelt es sich um einen Mangel, der keine wesentliche Vertragsverletzung darstellt.
6.2. Stellt der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung dar, hat der Käufer das Recht nach seiner Wahl eine neue Sache geliefert oder repariert zu bekommen, einen angemessenen Nachlass gewährt zu bekommen oder vom Vertrag zurückzutreten (mit dem Recht, den Kaufpreis vollständig zurückzugeben). Handelt es sich bei dem Mangel um eine geringfügige Vertragsverletzung, ist der Käufer berechtigt, den Mangel beseitigt zu bekommen oder einen angemessenen Nachlass gewährt zu bekommen.
6.3. Der Käufer, der auch Verbraucher ist, hat unabhängig von der Art des Mangels das Recht, eine neue einwandfreie Sache geliefert zu bekommen, das Teil ersetzt zu bekommen, eine Preisnachlass bekommen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. ABWICKLUNG DER REKLAMATION

7.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Reklamation unverzüglich, in komplizierten Fällen innerhalb von drei Werktagen, zu entscheiden. In dieser Frist ist die für die Sachverständigenprüfung des Mangels erforderliche Zeit nicht enthalten.
7.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung austzustellen, mit Datum und Ort der Reklamation, den Merkmalen des reklamierenden Mangels, der erforderlichen Art der Bearbeitung der Beanstandung und der Art und Weise, in der der Käufer über ihre Erledigung informiert wird.
7.3. Reklamationen, einschließlich der Beseitigung von Mängeln, müssen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamation, erledigt werden, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren eine längere Frist. Der vergebliche Ablauf dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung.
7.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Art und Weise der Bearbeitung der Forderung und deren Dauer schriftlich zu bestätigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Art der Bearbeitung der Beschwerde nach ihrer Auswahl zu ändern, es sei denn, die vom Verkäufer gewählte Art der Regelung ist überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig möglich.
7.5. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum zu übernehmen, an dem die Reklamation hätte erledigt werden müssen. Danach ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu erheben oder die Ware auf Rechnung des Käufers selbst zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer im Voraus über diesen Vorgang informieren und dem Käufer eine angemessene Nachfrist für den Erhalt der Ware gewähren.
7.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung des Termins und der Art der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung der Reparatur und ihrer Dauer, oder eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation vorzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch für andere mit Reparaturen beauftragte Personen.
7.7. Wenn der Anspruch als berechtigt angesehen wird, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten, die mit der Ausübung seines Rechts verbunden sind.
7.8. Für den Fall, dass der Verkäufer die Reklamation als ungerechtfertigt zurückweist, kann sich der Käufer oder im Einvernehmen mit dem Verkäufer beide Parteien an einen Sachverständigen wenden und eine unabhängige Sachverständigenbewertung des Mangels verlangen.
7.9. In Ermangelung einer Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer kann der Käufer auf bestehende außergerichtliche Systeme zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten verweisen, insbesondere durch:

Česká obchodní inspekce
Štěpánská 567/15
120 00 Praha 2 – Nové Město
webové stránky: http://www.coi.cz

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